Was ist Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit dich von der Umsatzsteuer auf Rechnungen, wenn dein Jahresumsatz die gesetzliche Grenze nicht überschreitet. Du weist keine USt aus und ziehst in der Regel keine Vorsteuer ab.
Seit 2025 gelten netto-Grenzen: Im Gründungsjahr höchstens 25.000 €, ab dem zweiten Jahr Vorjahresumsatz höchstens 25.000 € und laufendes Jahr höchstens 100.000 € (Fallbeil). Auf der Rechnung steht der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung.
Vor- und Nachteile
- Vorteil: Einfachere Rechnungen ohne USt-Ausweis, weniger UStVA-Aufwand
- Nachteil: Keine Vorsteuer aus Investitionen (Laptop, Software)
- Nachteil: B2B-Kunden mit Vorsteuerabzug bevorzugen oft reguläre Rechnungen
Kleinunternehmer und E-Rechnung
Die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer — nicht die Rechtsform. Kleinunternehmer sind in der Regel von der gesetzlichen E-Rechnungs-Ausstellungspflicht ausgenommen (§ 34a UStDV), müssen aber seit 2025 E-Rechnungen empfangen können. Kunden können dennoch strukturierte Rechnungen verlangen.
Hinweis: Dieser Inhalt dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Steuer- und E-Rechnungsregeln können sich ändern — maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze (z. B. § 19 UStG, § 14 UStG). Im Einzelfall Steuerberater oder Fachanwalt konsultieren.