Lexikon

Was ist UStVA?

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) ist die regelmäßige Meldung deiner Umsatzsteuer ans Finanzamt — wie viel USt du vereinnahmt und abgeführt hast, minus Vorsteuer aus Eingangsrechnungen.

Die Voranmeldung erfolgt monatlich, vierteljährlich oder jährlich — abhängig vom Umsatz und der Steuerlast im Vorjahr. Fristen sind bindend; Verspätungen können Zuschläge auslösen.

Was gemeldet wird

  • Steuerpflichtige Umsätze nach Steuersatz (19 %, 7 %)
  • Steuerfreie Umsätze und innergemeinschaftliche Lieferungen
  • Abziehbare Vorsteuer aus Eingangsrechnungen
  • Ergebnis: Zahllast oder Erstattung

Automatisierung

Gute Buchhaltungstools ordnen Rechnungen und Belege zu und berechnen die UStVA-Vorlage. Strukturierte E-Rechnungen erleichtern die Zuordnung, weil Steuerbeträge maschinenlesbar sind.

Hinweis: Dieser Inhalt dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die E-Rechnungspflicht kann sich ändern — maßgeblich sind BMF-FAQ, § 14 UStG und § 27 Abs. 38 UStG (Stand: Gesetzeslage 2025/2026). Im Einzelfall Steuerberater oder Fachanwalt konsultieren.

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