RatgeberEinnahmen

Read in English →

Mahnung und Zahlungserinnerung für Freelancer

Offene Posten kosten Liquidität. Eine freundliche Zahlungserinnerung klärt oft Missverständnisse; die Mahnung setzt den Kunden klar in Verzug. Beides gehört zum professionellen Mahnwesen — ohne Drama, mit Dokumentation.

Zuletzt geprüft: Oktober 2026

Zahlungserinnerung vs. Mahnung

Die Zahlungserinnerung ist meist höflich und weist auf die fällige Rechnung hin — oft reicht das, wenn die Mail untergegangen ist. Die Mahnung fordert die Zahlung bestimmt und setzt den Schuldner in der Regel in Verzug (wichtig für Verzugszinsen und weitere Schritte). Gesetzlich sind nicht zwingend drei Mahnungen nötig; der Ton und die Klarheit zählen.

Empfohlener Ablauf

  1. Fälligkeit und Zahlungseingang prüfen (Rechnung korrekt? Banklaufzeit?)
  2. Kurze Zahlungserinnerung mit Rechnungsnummer, Betrag, Fälligkeit und Anhang/Link.
  3. Keine Reaktion: Mahnung mit neuer Frist (z. B. 7–14 Tage) und Hinweis auf weitere Schritte.
  4. Alles speichern (Mail/PDF) — Nachweise bei Streit oder Inkasso.

Mit wiederkehrenden Rechnungen und Status-Tracking siehst du Überfälliges früher. Effitrio markiert offene und überfällige Rechnungen und kann Erinnerungs-Workflows vorschlagen — du entscheidest vor dem Versand.

Was muss rein?

  • Deine und die Kundendaten
  • Rechnungsnummer und Rechnungsdatum
  • Offener Betrag (Brutto) und ursprüngliche Fälligkeit
  • Klare neue Zahlungsfrist bei der Mahnung
  • Bankverbindung / Zahlungsweg
  • Optional: Verzugszinsen / Mahnkosten — nur wenn rechtlich und vertraglich sauber

Grundlage ist eine korrekte Ausgangsrechnung — siehe Rechnung schreiben. Bei E-Rechnungen den strukturierten Beleg mitarchivieren.

Wenn niemand zahlt

Nach erfolgloser Mahnung: telefonisch nachfassen, schriftlich dokumentieren, bei Bedarf Inkasso oder gerichtliches Mahnverfahren. Ab welchem Betrag sich das lohnt, ist wirtschaftlich und rechtlich abzuwägen — oft mit anwaltlicher oder Inkasso-Hilfe.

Tipp: Zahlungsbedingungen und Fälligkeit schon im Angebot / auf der Rechnung klar setzen. Das verkürzt Diskussionen später.

Hinweis: Dieser Inhalt dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Steuer- und E-Rechnungsregeln können sich ändern — maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze (z. B. § 19 UStG, § 14 UStG). Im Einzelfall Steuerberater oder Fachanwalt konsultieren.