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Rechnung schreiben als Freelancer: Pflichtangaben-Checkliste

Deutsche Rechnungen brauchen gesetzliche Pflichtangaben (§ 14 UStG). Fehlt etwas, kann der Kunde oder das Finanzamt Probleme machen. Diese Checkliste gilt für klassische PDF-Rechnungen und erklärt, was sich mit der E-Rechnung ändert.

Pflichtangaben auf der Rechnung

Für eine typische B2B-Rechnung gehören mindestens dazu:

  • Vollständiger Name und Anschrift (dein Unternehmen)
  • Name und Anschrift des Kunden
  • Rechnungsdatum und eine eindeutige, fortlaufende Rechnungsnummer
  • Leistungsdatum bzw. Leistungszeitraum, falls abweichend
  • Menge und Art der Leistung / Lieferung
  • Nettobetrag, Steuersatz (z. B. 19 % / 7 %), Steuerbetrag, Brutto
  • Steuernummer und/oder USt-IdNr.
  • Zahlungsziel und IBAN — in der Praxis stark empfohlen

Netto/Brutto rechnen: MwSt-Rechner · Details zur Steuer: MwSt auf Rechnungen.

Wenn du Kleinunternehmer bist (§ 19)

Du weist in der Regel keine Umsatzsteuer aus und vermerkst das auf der Rechnung (Hinweis auf § 19 UStG). Rechnungsnummer, Adressen, Leistungsbeschreibung und Daten brauchst du trotzdem. Mehr: Kleinunternehmerregelung Guide.

Was sich mit der E-Rechnung ändert

Die kaufmännischen Angaben bleiben — aber im inländischen B2B erwarten viele Empfänger eine strukturierte E-Rechnung (z. B. ZUGFeRD oder XRechnung), nicht nur ein schönes PDF. Vor dem ersten Versand Format und Profil mit dem Kunden klären.

Siehe E-Rechnungspflicht und E-Rechnung empfangen.

Praxis-Workflow für Solo-Freelancer

  1. Stammdaten (Name, Adresse, Steuer-IDs, IBAN) zentral pflegen und wiederverwenden
  2. Rechnungsnummern fortlaufend vergeben — keine Lücken ohne Dokumentation
  3. Bei großen Kunden früh eine Test-E-Rechnung schicken
  4. Ausgestellte Rechnungen revisionssicher ablegen (GoBD-Archiv)

Hinweis: Dieser Inhalt dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Steuer- und E-Rechnungsregeln können sich ändern — maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze (z. B. § 19 UStG, § 14 UStG). Im Einzelfall Steuerberater oder Fachanwalt konsultieren.