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Kleinunternehmer-Prüfer

Umsatz netto eingeben und prüfen, ob du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen kannst — mit Grenzprüfung und Rechnungshinweis.

Alle Umsätze netto eingeben — ohne Umsatzsteuer, wie auf deiner Rechnung vor MwSt.

Optional — für eine Prognose des Gesamtjahresumsatzes (bisher + Rest).

Hinweis: Dieser Inhalt dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Steuer- und E-Rechnungsregeln können sich ändern — maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze (z. B. § 19 UStG, § 14 UStG). Im Einzelfall Steuerberater oder Fachanwalt konsultieren.

Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG — Grenzen seit 2025

Die Kleinunternehmerregelung erlaubt es vielen Selbstständigen, ohne Umsatzsteuer abzurechnen — wenn die gesetzlichen Umsatzgrenzen eingehalten werden. Seit dem Jahressteuergesetz 2024 gelten netto-Grenzen und eine verschärfte Fallbeil-Regel im laufenden Jahr.

Zwei Grenzen ab dem zweiten Jahr

  1. Vorjahresumsatz darf höchstens 25.000,00 € netto betragen.
  2. Laufendes Jahr darf höchstens 100.000,00 € netto betragen (Fallbeil — Überschreitung endet die Regelung sofort).

Im Gründungsjahr gibt es keinen Vorjahresumsatz. Es zählt allein, dass der Umsatz im Gründungsjahr 25.000,00 € netto nicht überschreitet.

Beispiel: Vorjahr 18.000 €, laufend 30.000 € erwartet

  • Vorjahr: 18.000,00 € — unter 25.000,00 €
  • Bisher 12.000,00 € + Rest 18.000,00 € = 30.000,00 € — unter 100.000,00 €
  • Ergebnis: Kleinunternehmerregelung voraussichtlich möglich.

Rechnungshinweis: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Häufige Fragen

Welche Umsatzgrenzen gelten seit 2025 für Kleinunternehmer?
Seit dem Jahressteuergesetz 2024 gelten netto: Im Gründungsjahr höchstens 25.000 €. Ab dem zweiten Jahr darf der Vorjahresumsatz höchstens 25.000 € betragen und der Umsatz im laufenden Jahr höchstens 100.000 € (Fallbeil-Grenze).
Was bedeutet die Fallbeil-Grenze bei 100.000 €?
Wird der Umsatz im laufenden Kalenderjahr 100.000 € netto überschritten, endet die Kleinunternehmer-Eigenschaft sofort. Der überschreitende Umsatz unterliegt der Regelbesteuerung — nicht erst ab dem nächsten Jahr.
Muss ich Umsätze netto oder brutto angeben?
Die Grenzen beziehen sich auf netto Umsätze — ohne ausgewiesene Umsatzsteuer. Trage in den Rechner die Beträge ein, die du vor MwSt auf Rechnungen ausweist.
Welchen Hinweis gehört auf eine Kleinunternehmer-Rechnung?
Typisch: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Ohne diesen Hinweis kann das Finanzamt Umsatzsteuer nachfordern, auch wenn du Kleinunternehmer bist.
Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?
Bei Überschreitung der 100.000 €-Grenze im laufenden Jahr: sofortige Regelbesteuerung auf den überschreitenden Umsatz. Bei zu hohem Vorjahresumsatz (> 25.000 € netto): in der Regel keine Kleinunternehmerregelung im laufenden Jahr.

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Kleinunternehmer-Prüfer (ohne Konto)

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