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Kleinunternehmerregelung (§ 19): Was Freelancer wissen müssen

Mit der Kleinunternehmerregelung rechnest du ohne Umsatzsteuer ab — solange du die Umsatzgrenzen einhältst und den richtigen Hinweis auf der Rechnung setzt. Sie beeinflusst auch, ob und wann dich die E-Rechnungspflicht beim Ausstellen trifft.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Nach § 19 UStG kannst du als Kleinunternehmer auf die Erhebung (und den Abzug) von Umsatzsteuer verzichten, wenn dein Umsatz unter den gesetzlichen Grenzen bleibt. Die Schwellen wurden in den letzten Jahren angepasst — aktuelle Werte für dein Steuerjahr immer prüfen, z. B. mit dem Kleinunternehmer-Prüfer und deinem Steuerberater.

Du bleibst Unternehmer:in: Rechnungen schreiben, Belege aufbewahren, oft EÜR und Einkommensteuer — nur ohne klassische USt-Ausweisung auf der Rechnung.

So schreibst du Rechnungen als Kleinunternehmer

  • Beträge ohne MwSt (keine 19-%-/7-%-Zeilen)
  • Deutlicher Hinweis: keine Umsatzsteuer wegen § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung)
  • Trotzdem Adressen, Rechnungsnummer, Datum, Leistungsbeschreibung — siehe Rechnung schreiben

Zusammenhang mit der E-Rechnungspflicht

Kleinunternehmer sind in der Regel von der Pflicht zur Ausstellung strukturierter E-Rechnungen befreit — die Empfangspflicht ab 2025 gilt trotzdem. Große Auftraggeber können dich trotzdem um ZUGFeRD/XRechnung bitten.

Mehr: E-Rechnungspflicht · E-Rechnung empfangen · Matrix in Pflicht nach Rechtsform & Umsatz.

Wann ein Wechsel zur Regelbesteuerung Sinn macht

  • Du näherst dich den Umsatzgrenzen
  • Du hast hohe Vorsteuer (z. B. teure Anschaffungen)
  • B2B-Kunden erwarten klassische MwSt-Rechnungen für ihre Buchhaltung

Nach dem Wechsel gelten die normalen MwSt-Regeln — siehe MwSt auf Rechnungen.

Hinweis: Dieser Inhalt dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Steuer- und E-Rechnungsregeln können sich ändern — maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze (z. B. § 19 UStG, § 14 UStG). Im Einzelfall Steuerberater oder Fachanwalt konsultieren.