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MwSt auf Rechnungen: 19 %, 7 %, Reverse Charge

Die meisten freiberuflichen Leistungen unterliegen 19 % MwSt. 7 % gilt nur für klar definierte Kategorien. Kleinunternehmer weisen keine MwSt aus. EU-B2B läuft oft über Reverse Charge — mit speziellem Rechnungshinweis.

Regelsatz 19 % vs. ermäßigt 7 %

Für typische Freelance-Leistungen (IT, Beratung, Design, Marketing) gilt der Regelsatz 19 %. Der ermäßigte Satz 7 % betrifft nur bestimmte Kategorien (z. B. Bücher, manche kulturellen Leistungen) — nicht pauschal Software oder Consulting, außer dein Steuerberater bestätigt die Einordnung.

Netto ↔ Brutto umrechnen mit dem MwSt-Rechner.

So weist du die MwSt auf der Rechnung aus

  • Nettobetrag (pro Position oder Summe)
  • Steuersatz (19 % oder 7 %)
  • Steuerbetrag
  • Bruttobetrag
  • USt-IdNr. / Steuernummer

Vollständige Pflichtangaben: Rechnung schreiben als Freelancer.

Keine MwSt als Kleinunternehmer

Bei § 19 keine 19-%-/7-%-Zeilen. Stattdessen Hinweis, dass keine Umsatzsteuer erhoben wird. Guide: Kleinunternehmerregelung.

Reverse Charge und EU-B2B

Bei vielen B2B-Leistungen an umsatzsteuerpflichtige Kunden in anderen EU-Ländern kann Reverse Charge greifen: Du rechnest netto ab und vermerkst, dass der Empfänger die Steuer schuldet. Beide Seiten brauchen in der Regel gültige USt-IdNrn. Einzelfall immer mit Steuerberater klären.

In E-Rechnungen müssen die Steuerkategorien im XML stimmen — falsche MwSt-Behandlung ist ein häufiger Ablehnungsgrund. Siehe Formate im Vergleich.

Hinweis: Dieser Inhalt dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Steuer- und E-Rechnungsregeln können sich ändern — maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze (z. B. § 19 UStG, § 14 UStG). Im Einzelfall Steuerberater oder Fachanwalt konsultieren.