RatgeberEinnahmen
Angebot schreiben: vom Scope zur Zusage
Ein gutes Angebot klärt Leistung, Preis und Rahmen — bevor die Rechnung kommt. So vermeidest du Scope-Creep und Nachfragen, und der Übergang zur Rechnung bleibt sauber.
Zuletzt geprüft: Oktober 2026
Aufbau eines Angebots
- Deine Firmierung / Kontaktdaten und die des Kunden
- Angebotsnummer und Datum (hilft bei Nachverfolgung)
- Leistungsbeschreibung: Scope, Deliverables, Annahmen, was nicht enthalten ist
- Zeitplan oder Meilensteine (sofern relevant)
- Preis: Festpreis, Tagessatz oder Stunden × geschätzte Stunden
- Zahlungsbedingungen (z. B. 50 % Anzahlung, Rest bei Abnahme)
- Gültigkeitsdauer des Angebots
Je klarer der Scope, desto weniger Diskussion später auf der Rechnung.
Preis und MwSt im Angebot
Regelbesteuert: Preise netto ausweisen und MwSt (19 % / 7 %) transparent machen — oder klar „zzgl. MwSt“ schreiben. Als Kleinunternehmer keinen USt-Ausweis; Hinweis auf § 19 UStG gehört auch schon ins Angebot, damit der Kunde nicht überrascht ist.
EU-B2B mit Reverse Charge: netto kalkulieren und den Hinweis vorbereiten — derselbe Logik folgt später die Rechnung.
Unsicher beim Satz? Stundensatz-Rechner nutzen, bevor du das Angebot finalisierst.
Gültigkeit und Annahme
Setze eine Frist (z. B. 14 Tage). Nach Ablauf gilt ein neues Angebot — schützt dich bei Preisänderungen. Die Annahme kann per E-Mail, Unterschrift oder PO erfolgen; speichere den Nachweis mit dem Angebot.
Vom Angebot zur Rechnung
- Freigabe / PO des Kunden sichern.
- Leistung erbringen bzw. Meilenstein erreichen.
- Rechnung mit denselben Positionen (oder klaren Teilrechnungen) erstellen — Pflichtangaben siehe Rechnung-Ratgeber / Vorlage.
- Bei B2B-Kunden in DE: strukturierte E-Rechnung einplanen, sobald die Ausstellungspflicht greift oder der Kunde es verlangt.
In Effitrio führst du Kunden und Rechnungen im Workspace — das Angebot bleibt der vertragliche Rahmen; die Rechnung der Zahlungsbeleg.
Hinweis: Dieser Inhalt dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Steuer- und E-Rechnungsregeln können sich ändern — maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze (z. B. § 19 UStG, § 14 UStG). Im Einzelfall Steuerberater oder Fachanwalt konsultieren.