RatgeberEinnahmen

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Angebot schreiben: vom Scope zur Zusage

Ein gutes Angebot klärt Leistung, Preis und Rahmen — bevor die Rechnung kommt. So vermeidest du Scope-Creep und Nachfragen, und der Übergang zur Rechnung bleibt sauber.

Zuletzt geprüft: Oktober 2026

Aufbau eines Angebots

  • Deine Firmierung / Kontaktdaten und die des Kunden
  • Angebotsnummer und Datum (hilft bei Nachverfolgung)
  • Leistungsbeschreibung: Scope, Deliverables, Annahmen, was nicht enthalten ist
  • Zeitplan oder Meilensteine (sofern relevant)
  • Preis: Festpreis, Tagessatz oder Stunden × geschätzte Stunden
  • Zahlungsbedingungen (z. B. 50 % Anzahlung, Rest bei Abnahme)
  • Gültigkeitsdauer des Angebots

Je klarer der Scope, desto weniger Diskussion später auf der Rechnung.

Preis und MwSt im Angebot

Regelbesteuert: Preise netto ausweisen und MwSt (19 % / 7 %) transparent machen — oder klar „zzgl. MwSt“ schreiben. Als Kleinunternehmer keinen USt-Ausweis; Hinweis auf § 19 UStG gehört auch schon ins Angebot, damit der Kunde nicht überrascht ist.

EU-B2B mit Reverse Charge: netto kalkulieren und den Hinweis vorbereiten — derselbe Logik folgt später die Rechnung.

Unsicher beim Satz? Stundensatz-Rechner nutzen, bevor du das Angebot finalisierst.

Gültigkeit und Annahme

Setze eine Frist (z. B. 14 Tage). Nach Ablauf gilt ein neues Angebot — schützt dich bei Preisänderungen. Die Annahme kann per E-Mail, Unterschrift oder PO erfolgen; speichere den Nachweis mit dem Angebot.

Vom Angebot zur Rechnung

  1. Freigabe / PO des Kunden sichern.
  2. Leistung erbringen bzw. Meilenstein erreichen.
  3. Rechnung mit denselben Positionen (oder klaren Teilrechnungen) erstellen — Pflichtangaben siehe Rechnung-Ratgeber / Vorlage.
  4. Bei B2B-Kunden in DE: strukturierte E-Rechnung einplanen, sobald die Ausstellungspflicht greift oder der Kunde es verlangt.

In Effitrio führst du Kunden und Rechnungen im Workspace — das Angebot bleibt der vertragliche Rahmen; die Rechnung der Zahlungsbeleg.

Hinweis: Dieser Inhalt dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Steuer- und E-Rechnungsregeln können sich ändern — maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze (z. B. § 19 UStG, § 14 UStG). Im Einzelfall Steuerberater oder Fachanwalt konsultieren.