RatgeberEinnahmen
Stornorechnung: Fehler korrigieren, ohne Chaos
Falsche Beträge, falscher Kunde, doppelte Nummer — die Originalrechnung bleibt. Du korrigierst mit Storno/Gutschrift und ggf. einer neuen Rechnung. So bleiben Nummernkreis und GoBD-Spur sauber.
Zuletzt geprüft: Oktober 2026 · Allgemeine Informationen — keine Steuerberatung.
Wann brauchst du eine Stornorechnung?
- Falscher Betrag, Steuersatz oder Leistungsbeschreibung
- Falscher Rechnungsempfänger
- Rechnung doppelt versendet / Auftrag storniert nach Ausstellung
- Kunde hat bereits gebucht — stille PDF-Änderung ist keine Option (GoBD)
Begriffe Storno, Gutschrift und Korrekturrechnung werden umgangssprachlich gemischt. Wichtig: Bezug auf die Originalnummer, klare Beträge (oft negativ / ausgleichend) und ein eigener fortlaufender Nummernkreis-Eintrag.
Was gehört drauf?
- Eigene fortlaufende Nummer (nicht die alte Nummer wiederverwenden)
- Datum und Hinweis „Storno / Gutschrift zu Rechnung …“
- Bezug auf Original-Rechnungsnummer und -datum
- Gleiche Leistungspositionen mit ausgleichenden Beträgen / MwSt
- Deine und die Kundendaten wie auf der Originalrechnung
Bei strukturierten E-Rechnungen muss auch die XML-Schicht den Bezug korrekt abbilden — nicht nur der PDF-Text.
Empfohlener Ablauf
- Originalrechnung unverändert im Archiv lassen.
- Storno/Gutschrift erstellen und an den Kunden senden.
- Falls nötig: korrekte neue Rechnung mit neuer Nummer ausstellen.
- In der UStVA / Buchhaltung denselben Zeitraum korrekt abbilden.
Typische Fehler
- PDF überschreiben und erneut senden
- Alte Nummer „recyclen“
- Nur E-Mail-Text ohne Dokument
- Bezug zur Originalrechnung fehlt
In Effitrio behältst du Rechnungsstatus und Nummern im Workspace — Korrekturen dokumentierst du als eigene Belege, statt Dateien zu überschreiben.
Hinweis: Dieser Inhalt dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Steuer- und E-Rechnungsregeln können sich ändern — maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze (z. B. § 19 UStG, § 14 UStG). Im Einzelfall Steuerberater oder Fachanwalt konsultieren.